Leider gibt es derzeit eine Ungleichbehandlung der Gastronomen in Baden-Württemberg im Vergleich zu den Kollegen in Bayern. Während Einheimische und Gäste im Freistaat Bayern nach stabiler Inzidenz unter 50 konsequenterweise auch ohne Test die Gastronomie besuchen dürfen, gibt es eine solche Regel in Baden-Württemberg nicht. Für mich ist dies ein schlimmes Versäumnis des Sozialministeriums, welches keinerlei Entfallen der Testpflicht für die Gastronomie eingeplant hat. Gerade im Grenzbereich des Bodenseekreises zum benachbarten bayerischen Landkreis Lindau bekommen dies die Gastronomen deutlich zu spüren. Ich habe bereits Berichte erhalten, dass Tagestouristen den unkomplizierten Weg in Bayern vorziehen und zum Einkehren die Grenze zum benachbarten Bundesland überschreiten. Es muss jetzt umgehend nachgesteuert werden und auch ein Wegfallen der Testpflicht in der Gastronomie bei entsprechender Inzidenzlage in den Öffnungsschritten der Corona Verordnung Baden-Württembergs verankert werden.

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